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Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer ist eine direkte Steuer, die auf das Einkommen von juristischen Personen, also hauptsächlich von Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften (AGs), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs) oder Genossenschaften, erhoben wird. Juristische Personen des öffentlichen Rechts können ebenfalls der Körperschaftsteuer unterliegen. In Deutschland wird die Körperschaftsteuer vom zuständigen Finanzamt festgesetzt und erhoben. Sie ist unabhängig von der Rechtsform oder Größe des Unternehmens und wird grundsätzlich auf das weltweite Einkommen der Unternehmen erhoben, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in Deutschland haben.

Zu den steuerbaren Einkommen gehören unter anderem Gewinne aus dem Gewerbebetrieb, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Einkünfte aus Kapitalvermögen. Dabei wird nicht nur der laufende Gewinn besteuert, sondern auch stillen Reserven, die zum Beispiel durch die Veräußerung von Betriebsvermögen oder Beteiligungen freigesetzt werden. Die Körperschaftsteuer ist mit ihren Regelungen und Besonderheiten ein wichtiger Bestandteil des deutschen Steuersystems und hat erhebliche Auswirkungen auf die Finanzplanung und Entscheidungsprozesse in Unternehmen.

Siehe auch

Kapitalertragsteuer

  Die Kapitalertragsteuer ist eine spezielle Form der Einkommensteuer, die Einkünfte aus Kapitalvermögen betrifft. Dazu zählen beispielsweise Dividenden, Zinseinnahmen oder auch Kursgewinne. In Deutschland wird die Kapitalertragsteuer direkt an der Quelle erhoben – das heißt, sie wird meist von dem Kreditinstitut, dem Fonds oder der Kapitalgesellschaft einbehalten, welche die Kapitalerträge auszahlen. Aufgrund dieser direkten Erhebung bei der Quelle wird die Kapitalertragsteuer auch als Quellensteuer bezeichnet. Die Kapitalertragsteuer kann sowohl für natürliche Personen als auch für juristische Personen relevant sein. Bei natürlichen Personen kann sie im Rahmen der Einkommensteuer eine Rolle spielen, bei juristischen Personen im Kontext der Körperschaftsteuer. Ein wesentliches Merkmal der Kapitalertragsteuer ist, dass sie auf die Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer angerechnet wird. Bei niedrigerem persönlichem Steuersatz kann unter bestimmten Umständen eine teilweise Erstattung der Kapitalertragsteuer erfolgen. Die genauen Regelungen und Voraussetzungen sind dabei im Einkommensteuergesetz und Körperschaftsteuergesetz festgehalten.

Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag ist eine zusätzliche Abgabe, die in Deutschland zur Finanzierung der Kosten der deutschen Einheit eingeführt wurde. Er wird auf die Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer, Lohnsteuer und Körperschaftsteuer erhoben. Der Solidaritätszuschlag beträgt derzeit 5,5 Prozent der genannten Steuern und wird auf die fälligen Steuerbeträge aufgeschlagen. Mit seiner Einführung im Jahr 1991 sollte der Solidaritätszuschlag ursprünglich als befristete Maßnahme dienen, um die Kosten des Aufbaus in den neuen Bundesländern zu decken. Der Solidaritätszuschlag hat im Laufe der Zeit an Bedeutung gewonnen und ist zu einer dauerhaften Einnahmequelle für den Staat geworden. Die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag fließen jedoch nicht ausschließlich in die Förderung der neuen Bundesländer, sondern werden in den allgemeinen Haushalt integriert und für verschiedene Zwecke verwendet. Über die Jahre hinweg gab es politische Diskussionen über eine mögliche Abschaffung oder Reformierung des Solidaritätszuschlags, da seine dauerhafte Erhebung als unverhältnismäßig empfunden wird. Im Jahr 2021 wurde schließlich beschlossen, den Solidaritätszuschlag für die meisten Steuerpflichtigen schrittweise abzubauen.